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Häufig gestellte Fragen
Wen soll/darf ich beauftragen?
Ähnlich wie bei der Autoreparatur ist es so, dass Sie jede von Ihnen gewählte Fachfirma für Wasserschadenbeseitigung oder Bautrocknung beauftragen dürfen. Das ist unabhängig von der Versicherung.
Wie verhält es sich mit den Stromkosten einer Trocknungsmaßnahme?
Die Stromkosten werden von uns anhand der Betriebsstundenzähler aufgezeichnet und dem Rechnungsempfänger nach Abschluss der Arbeiten in KW/h angegeben.
Bei einem Versicherungsfall werden diese vom Versicherer übernommen.
Wir kümmern uns auch gerne darum.
Wie lange dauert eine technische Trocknung?
Die Dauer richtet sich nach dem Grad der Durchfeuchtung und dem zu trocknendem Material.
Eine Dämmschichttrocknung mit Styropor dauert etwa 12 bis 14 Tage, bei Glaswolle und anderen fasrigen Dämmstoffen oder Mischdämmungen etwa 16 bis 18 Tage.
Können Sie den Auftrag komplett für mich abwickeln?
Gerne wickeln wir für Sie die gesamte Sanierung ab. Sie brauchen sich um nichts zu kümmern, wir rechnen direkt mit dem Versicherer für Sie ab.
Dazu benötigen wir eine unterschriebene Abtretungserklärung von Ihnen.
Bekomme ich eine Gewährleistung auf die Trocknungsarbeiten?
Selbstverständlich übernehmen wir auf unsere Austrocknungsarbeiten eine Garantie von 5 Jahren.
Soll ich die Fenster öffnen während der technischen Trocknung?
Klares Nein! Wichtig bei der technischen Austrocknung, ob Wasserschaden oder Neubautrocknung ist, dass alle Fenster und Gebäudeöffnungen geschlossen sind. Dadurch erreichen Sie eine optimale und schnelle Austrocknung.
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